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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 15. August 2023

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und der Massideman Reisen GmbH, Maximilianstraße 35, 80539 München (nachfolgend "Massideman Reisen" genannt) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Massideman Reisen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Reiseangebote auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

2.2 Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien erfolgen.

2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Massideman Reisen zustande. Die Annahme erfolgt durch die Zustellung der Reisebestätigung einschließlich der Rechnung an den Kunden.

2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das Massideman Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug ist Massideman Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.

4. Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung, wie sie in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Ausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Massideman Reisen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Massideman Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Massideman Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, so kann Massideman Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Massideman Reisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Massideman Reisen vom Reisenden verlangen.

5.3 Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% des Gesamtreisepreises können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Massideman Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Massideman Reisen unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden.

6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Massideman Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Massideman Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Massideman Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

6.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Massideman Reisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Massideman Reisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Massideman Reisen hat die folgende Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:

Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
Ab 6 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
Am Anreisetag oder bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

6.4 Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Massideman Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

6.5 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Massideman Reisen ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Kunde erheben.

6.6 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Massideman Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie gegenüber Massideman Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Massideman Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Massideman Reisen kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Massideman Reisen müssen in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein.

b) Massideman Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) Massideman Reisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Massideman Reisen später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

8.2 Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Massideman Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Massideman Reisen dieser gegenüber geltend zu machen.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Massideman Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung von Massideman Reisen nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Massideman Reisen, so behält Massideman Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Massideman Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1 Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Massideman Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung: Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, haben Sie Massideman Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Massideman Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Massideman Reisen erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

10.3 Reiseunterlagen: Sie haben Massideman Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Massideman Reisen mitgeteilten Frist erhalten.

10.4 Schadensminderungspflicht: Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Massideman Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Massideman Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung von Massideman Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11.3 Massideman Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Massideman Reisen sind.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Massideman Reisen geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

12.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Massideman Reisen, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Massideman Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Massideman Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Massideman Reisen Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Massideman Reisen Sie über den Wechsel informieren. Massideman Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Massideman Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Massideman Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3 Massideman Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Massideman Reisen mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Massideman Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Reiseschutz (Reiseversicherung)

Massideman Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Versicherungsschutz ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.

16. Streitbeilegungsverfahren

Massideman Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Massideman Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

17.2 Der Kunde kann Massideman Reisen nur an dessen Sitz verklagen.

17.3 Für Klagen von Massideman Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Massideman Reisen vereinbart.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

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